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05.09.2010

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Selbsthilfeförderung

Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz
Bereits seit dem 1. Januar 2008 gibt es zwei parallele Förderstränge, einmal die Gemeinschaftsförderung und einmal die kassenindividuelle Förderung, so sieht es der § 20 c SGB V vor.
Einen ersten Überblick erhalten Sie im

Weitere Informationen und Formulare zum Thema Selbsthilfeförderung finden Sie hier.

Bei Fragen oder Unklarheiten, wenden Sie sich bitte an uns. Ansprechpartner für Sie in Fragen der Selbsthilfeförderung ist Carsten Müller-Meine (Carsten.Mueller-Meine(at)sekis-trier(dot)de).

Selbsthilfekartei

Die SEKIS führt eine umfangreiche Selbsthilfekartei, die ständig aktualisiert wird.
Sollten Sie bereits in unserer Kartei sein und es haben sich bei Ihren Daten Änderungen ergeben, haben Sie die Möglichkeit, unseren Fragebogen hier abzurufen und unterschrieben an uns zurück zu senden.
Sollte Ihre Selbsthilfegruppe oder Ihr Verein neu oder einfach noch nicht bei uns gemeldet sein, haben Sie auch durch diesen Bogen die Möglichkeit, sich bei uns anzumelden.

Auch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland-Pfalz führt eine umfangreiche Datenbank von Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Sozialbereich.
Sollten Sie Interesse an einer Aufnahme in den Wegweiser "Hilfe zur Selbsthilfe" haben, können Sie sich hier den Aufnahmeantrag herunterladen. Der Antrag gilt auch für Änderungen, wenn sich bei Ihren Daten etwas geändert hat.

Selbsthilfe & Ehrenamt

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)- Fachpublikation
1. Auflage, Stand: Dezember 2009

Kooperationsbeziehungen mit den Akteuren im Gesundheitswesen sind für die UPD ein zentrales Anliegen. Diese Fachpublikation richtet sich an Einrichtungen der Selbsthilfe und geht auf einen gemeinsamen Workshop von Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe und der UPD im Jahr 2009 zurück. Neben einem Überblick aus fachlicher Perspektive werden Möglichkeiten der Kooperation zwischen Selbsthilfe und UPD vorgestellt.


Bundesministerium der Justiz
Stand: April 2009

Vereine und Vereinsmitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten und viel bürgerschaftliches Engagement einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl.
Mit diesem Leitfaden möchte das Bundesministerium der Justiz Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine bei Fragestellungen rund um das Vereinsrecht unterstützen.


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Flyer, Stand: Juni 2007

Ehrenamtliche Mitarbeiter von Organisationen und Betrieben, die sich im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege engagieren, können bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sein. Für den Versicherungsschutz ehrenamtlicher Mitarbeiter muss
kein Beitrag entrichtet werden.


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Merkblatt

Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für Personen, die unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind

Kontaktdaten:

SEKIS
Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e. V.
Balduinstraße 6
54290 Trier
Parkmöglichkeiten im Alleencenter!
Tel.: 0651 - 14 11 80
Fax: 0651 - 99 17 688
Email: kontakt(at)sekis-trier(dot)de
 

Telefonische Sprechzeiten:

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung